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   LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19   

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https://dejure.org/2020,24233
LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19 (https://dejure.org/2020,24233)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19 (https://dejure.org/2020,24233)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 18 Sa 1109/19 (https://dejure.org/2020,24233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    § 17 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UWG aF
    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. § 17 UWG a.F. Kein Verbot eines privaten Accounts bei LinkedIn Kein Anspruch auf Herausgabe oder Löschung von Kontaktdaten aus privatem Account bei LinkedIn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19
    Das Berufungsgericht ist, wenn es den Anspruch auf Auskunftserteilung für begründet hält, nicht verpflichtet, den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht zur Entscheidung über die weiteren Stufen der Klage zurückzuverweisen (vgl. BAG Urteil vom 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - NZA 2001, 1093, Rz. 57; Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl., § 68 Rz. 18 ).

    Fehlt es an einem Leistungsanspruch, hier die Anträge 2 c) und 2 d), der im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) geltend gemacht wird, kann auch ein unselbständiger Hilfsantrag auf Auskunft zur Bestimmung des Leistungsanspruchs nicht bejaht werden (vgl. BAG Urteil vom 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - NZA 2001, 1093, Rz. 52 ) .

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 126/03

    Kundendatenprogramm

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19
    Eine solche Zusammenstellung hätte gerade auch für den Beklagten einen Wert, da die Kundenansprache in den meisten Fällen dadurch erleichtert werden dürfte, dass schon früher ein Kontakt durch die Leitung eines Maßateliers der Klägerin bestand (vgl. BGH Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06 - NJW 2009, 1420 [Versicherungsuntervertreter], Rz. 13; BGH Urteil vom 27. April 2006 - I ZR 126/03 - NJW 2006, 3424 [Kundendatenprogramm], Rz. 19 ).

    Die Berechtigung, erworbene Kenntnisse nach Beendigung des Dienstverhältnisses auch zum Nachteil des früheren Arbeitgebers einzusetzen, gilt aber nicht für Informationen, die dem ausgeschiedenen Mitarbeiter nur deswegen noch bekannt sind, weil er auf schriftliche Unterlagen zurückgreifen kann, die er während der Beschäftigungszeit anfertigte ( BGH Urteil vom 27. April 2006 - I ZR 126/03 - NJW 2006, 3424 [Kundendatenprogramm], Rz. 13 ).

  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 136/10

    MOVICOL-Zulassungsantrag

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19
    Sichern bedeutet, dass eine schon vorhandene Kenntnis genauer oder bleibend verfestigt wird ( BGH Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10 - GRUR 2012, 1048 [MOVICOL-Zulassungsantrag], Rz. 17 ).

    Es gibt keinen ausreichenden Anhaltspunkt dafür, dass der Beklagte in anderer Weise gespeicherte Kundendaten genutzt hat, um sich in seinem LinkedIn Account - gegebenenfalls über eine besondere Kennzeichnung der Kontakte - eine eigene Kundenliste anzulegen (vgl. BGH Urteil vom 23. Februar 2012 - I ZR 136/10 - GRUR 2012, 1048 [MOVICOL-Zulassungsantrag], Rz. 17 ).

  • ArbG Frankfurt/Main, 21.03.2019 - 22 Ca 6583/18
    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2019 - 22 Ca 6583/18 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt am Main vom 21. März 2019 - 22 Ca 6583/18 - abzuändern und.

  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06

    Versicherungsuntervertreter

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19
    Eine solche Zusammenstellung hätte gerade auch für den Beklagten einen Wert, da die Kundenansprache in den meisten Fällen dadurch erleichtert werden dürfte, dass schon früher ein Kontakt durch die Leitung eines Maßateliers der Klägerin bestand (vgl. BGH Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 28/06 - NJW 2009, 1420 [Versicherungsuntervertreter], Rz. 13; BGH Urteil vom 27. April 2006 - I ZR 126/03 - NJW 2006, 3424 [Kundendatenprogramm], Rz. 19 ).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines auf Unterlassung des Herstellens, Anbietens und

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19
    Als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis i.S.d. § 17 UWG aF ist jede im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehende Tatsache anzusehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden soll ( BGH Urteil vom 22. März 2018 - I ZR 118/16 - NJW-RR 2019, 159 [Hohlfasermembranspinnanlage II], Rz. 28; BAG Beschluss vom 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - NZA 2010, 180; Rz. 25; BAG Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - NZA 2007, 1121, Rz. 32; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 17 Rz. 4 ).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19
    Als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis i.S.d. § 17 UWG aF ist jede im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehende Tatsache anzusehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden soll ( BGH Urteil vom 22. März 2018 - I ZR 118/16 - NJW-RR 2019, 159 [Hohlfasermembranspinnanlage II], Rz. 28; BAG Beschluss vom 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - NZA 2010, 180; Rz. 25; BAG Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - NZA 2007, 1121, Rz. 32; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 17 Rz. 4 ).
  • ArbG Hamburg, 24.01.2013 - 29 Ga 2/13

    Einstweilige Verfügung - Kundendaten in XING-Profil des Arbeitnehmers -

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19
    Die Klägerin geht davon aus, dass der Beklagte eine Liste ihrer Kunden - im Sinne einer Zusammenstellung oder durch eine Kennzeichnung, die das Finden der Kunden durch eine Suchfunktion ermöglicht - in seinem LinkedIn Account führt (vgl. Arbeitsgericht Hamburg Urteil vom 24. Januar 2013 - 29 Ga 2/13 - juris, Rz. 33 ).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2020 - 18 Sa 1109/19
    Als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis i.S.d. § 17 UWG aF ist jede im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehende Tatsache anzusehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem bekundeten, auf wirtschaftlichen Interessen beruhenden Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden soll ( BGH Urteil vom 22. März 2018 - I ZR 118/16 - NJW-RR 2019, 159 [Hohlfasermembranspinnanlage II], Rz. 28; BAG Beschluss vom 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - NZA 2010, 180; Rz. 25; BAG Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - NZA 2007, 1121, Rz. 32; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 17 Rz. 4 ).
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